Deutsche Umsatzsteuerrechnungen benötigen präzise Felder nach § 14 UStG. Everhour hält Abrechnungsaufzeichnungen mit Projektarbeit verbunden.
Tragen Sie Ihre Daten ein, fügen Sie Positionen hinzu und klicken Sie auf Drucken, wenn Sie fertig sind.
| Beschreibung | Menge | Satz | Steuer | Betrag |
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Der Rechner liefert Ihnen die Zahl — Everhour übernimmt den Rest.
Ein Klick und die Zeit läuft. Starten Sie einen Timer, fügen Sie einen Eintrag hinzu, bearbeiten Sie die Details. Genau so fühlt es sich in Everhour an.
Legen Sie ein Budget fest, weisen Sie Sätze zu und werden Sie benachrichtigt, bevor Sie es überschreiten.
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Jeder Bericht, den Sie brauchen — nach Ihren Wünschen konfiguriert, immer aktuell.
Erfasste Stunden fließen direkt in eine ansprechende Rechnung — kein Kopieren und Einfügen, kein manuelles Rechnen.
Nutzen Sie diese Seite, wenn Sie eine Rechnung für in Deutschland erbrachte Leistungen vorbereiten müssen, insbesondere wenn Umsatzsteuer, Angaben zu Geschäftskunden oder Zahlungsfristen wichtig sind. Eine standardmäßige deutsche Umsatzsteuerrechnung muss 10 Kernfelder enthalten, darunter Namen und Anschriften von Lieferant und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten, Ausstellungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, steuerpflichtige Beträge, Umsatzsteuersatz und -betrag oder einen Hinweis auf Steuerbefreiung.
Deutschland verwendet Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, und der ermäßigte Satz beträgt 7 % für bestimmte Kategorien von Lieferungen und Leistungen. Die Rechnung muss entweder die dem Lieferanten vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. ausweisen. Diese Kennungen gehören in die Nähe der Lieferantendaten, wo Prüfer und Kunden sie erwarten.
Beginnen Sie mit den rechtlichen Parteien, dem Rechnungsdatum, der eindeutigen Rechnungsnummer und der Steuerkennung des Lieferanten. Fügen Sie Menge und Art der Waren oder Umfang und Art der Dienstleistung hinzu. Geben Sie das Lieferdatum oder bei Anzahlungen das Zahlungsdatum an. Teilen Sie den steuerpflichtigen Betrag nach Steuersatz oder Befreiung auf und zeigen Sie dann den Umsatzsteuersatz und den Umsatzsteuerbetrag oder den Befreiungshinweis, der erklärt, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Bei einer Dienstleistungsrechnung gibt eine Position wie „Implementierungsunterstützung, Mai 2026, 12 Stunden zu 95 € pro Stunde" dem Käufer genug Details, um den Rechnungsbetrag mit der Arbeit zu verbinden. Eine vage Position wie „Beratungsleistungen" führt zu Rückfragen. Deutsche Steuerunterlagen benötigen außerdem Zeitangaben, verlassen Sie sich also nicht auf das Rechnungsdatum als Ersatz für den tatsächlichen Leistungszeitraum.
Für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführt werden, fallen Rechnungen zwischen inländischen deutschen Unternehmern im Allgemeinen unter verpflichtende E-Rechnungsregeln, während private Endverbraucher nicht erfasst sind. Seit dem 1. Januar 2025 muss eine deutsche E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF ist eine andere Art von Rechnung, keine E-Rechnung.
Aussteller können bis zum 31. Dezember 2026 andere Rechnungen verwenden. Aussteller mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 € können diese Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 verlängern. Bei steuerpflichtigen Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die kein Unternehmer ist, muss der Lieferant die Rechnung im Allgemeinen innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung ausstellen, ausgenommen viele steuerbefreite Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG.
Ein einmaliges Rechnungstool reicht aus, wenn Sie einen einzelnen Auftrag, eine klare Umsatzsteuerbehandlung und alle Kundendaten bereit haben. Es funktioniert auch für gelegentliche Freelancer-Rechnungen, bei denen die Positionen einfach sind und der Kunde keine Unterstützung auf Projektebene benötigt. Bewahren Sie eine Kopie der finalen Rechnung und die dahinterliegenden Arbeitsaufzeichnungen auf, insbesondere wenn die Rechnung stundenbasierte Dienstleistungen enthält.
Ein verwalteter Workflow wird zur besseren Wahl, wenn erfasste Zeit, Ausgaben, Freigaben und Projektberichte alle in die Rechnung einfließen. Everhour kann abrechenbare Aufzeichnungen in Berichten halten, bevor die Rechnung erstellt wird, sodass Teams Kunden-, Projekt-, Mitglieder-, abrechenbare Zeit-, Kosten- und Rechnungsstatusdaten prüfen können, statt den Abrechnungsverlauf aus separaten Tabellen neu aufzubauen.
Dieser Inhalt dient nur der allgemeinen Information, ist möglicherweise nicht vollständig aktuell und wird ohne jegliche Gewährleistung oder Haftung bereitgestellt.
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Prüfen Sie die vollständigen Namen und Anschriften von Lieferant und Empfänger, die Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten, Ausstellungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Lieferdatum oder Anzahlungsdatum, den nach Steuersatz oder Befreiung aufgeteilten steuerpflichtigen Betrag, Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuerbetrag oder Befreiungshinweis und jeden erforderlichen Aufbewahrungshinweis für private Empfänger. Fügen Sie „Gutschrift" nur hinzu, wenn der Kunde die Rechnung als Gutschrift ausstellt.
Eine deutsche Rechnung verwendet nicht immer 19 % Umsatzsteuer. Deutschlands Umsatzsteuer-/Mehrwertsteuerregime hat einen Regelsteuersatz von 19 % und einen ermäßigten Satz von 7 % für bestimmte Kategorien von Lieferungen und Leistungen. Einige Lieferungen und Leistungen benötigen statt eines Umsatzsteuerbetrags einen Befreiungshinweis. Die Rechnung sollte den Satz oder die Befreiungsbehandlung zeigen, die mit der jeweiligen Position oder dem steuerpflichtigen Betrag verbunden ist.
Für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführt werden, fallen inländische deutsche B2B-Rechnungen im Allgemeinen unter verpflichtende E-Rechnungsregeln. Eine gültige deutsche E-Rechnung muss ein strukturiertes elektronisches Format verwenden, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF wird als andere Art von Rechnung behandelt. Übergangsfristen erlauben andere Rechnungen bis zum 31. Dezember 2026 oder bis zum 31. Dezember 2027 für Aussteller mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 €.
Eine deutsche Rechnung kann Beträge in Fremdwährung ausweisen, aber Fremdwährungsbeträge, die zur Berechnung deutscher Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer verwendet werden, müssen anhand der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten monatlichen Durchschnittskurse in Euro umgerechnet werden. Das Finanzamt kann die Umrechnung zum Tageskurs erlauben, wenn Banknachweise oder Kurslisten dies stützen.
Der Zahlungszeitpunkt ist hauptsächlich vertraglich geregelt, daher nennt die klarste Rechnung das Fälligkeitsdatum oder die Zahlungsfrist. Wenn kein Zahlungszeitpunkt angegeben ist, kann die Leistung sofort verlangt werden. Ein Zahlungsschuldner gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt in Verzug, mit Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz oder 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn keine Partei Verbraucher ist.
Everhour Reporting ermöglicht Teams, Berichte mit 45+ Spalten, Filtern, Gruppierung, Datumsbereichen und Exporten in CSV, Excel/XLSX oder PDF zu erstellen. Eine Abrechnungsleitung kann Kunden-, Projekt-, Mitglieder-, abrechenbare Zeit-, Kosten-, Gewinn- und Rechnungsstatusdaten prüfen, bevor erfasste Arbeit in eine Kundenrechnung umgewandelt wird.
Everhour Billing & Invoicing ermöglicht Benutzern, Rechnungen aus nicht abgerechneter Zeit und Ausgaben zu erstellen. Nachdem Zeit in eine Rechnung aufgenommen wurde, markiert Everhour sie als abgerechnet, damit sie in zukünftigen Rechnungen nicht erneut erscheint, was die Abrechnungsaufzeichnung vor versehentlicher Wiederverwendung schützt.
Nutzen Sie Everhour Reporting, um abrechenbare Zeit, Kosten, Rechnungsstatus und Projektdaten vor der Abrechnung deutscher Kunden zu prüfen, mit Exporten, die die Übergabe an die Finanzabteilung und die Kundennachverfolgung unterstützen.
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